Information für Mentorinnen und Mentoren ab Jahrgang 1971

Juli 2021

Am 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es besagt, dass alle ab 1.1.1971 geborenen Personen, die an Schulen tätig sind, einen Masernimpfschutz, eine Immunität oder medizinische Kontraindikation nachweisen müssen. Davon sind auch die Lesementoren und -mentorinnen betroffen.

Diejenigen Mentor*innen dieser Gruppe, die das Vorbereitungsseminar vor dem 1.3.2020 absolviert haben, müssen den Impfschutz bis zum 31.12.2021 in der MENTOR-Geschäftsstelle nachweisen.

Alle anderen müssen den Impfschutz in der MENTOR-Geschäftsstelle anhand von Originaldokumenten nachweisen, bevor Sie an eine Schülerin/einen Schüler vermittelt werden. Ohne den Nachweis dürfen Sie kein Schulgelände betreten. Es drohen bei Verstoß Bußgelder!

Hier erfahren Sie die Details rund um den Nachweis.